Allgemeine Geschäftsbedingungen

HDS Handel & Dienstleistungen GmbH & Co. KG

1. Bestandteil des Vertrages

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen den Partnern vereinbarten Rechtsgeschäfte. Sie gelten insbesondere bei unseren sämtlichen – auch den zukünftigen – Lieferungen und sonstigen Leistungen unserer Firma wie Beratungsleistungen.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht dadurch Bestandteil des Vertrages, daß wir Ihnen nach Empfang nicht widersprechen.

 

2. Angebot und Abschluss

2.1 Alle unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Verbesserungen und gesetzlich vorgeschriebene Veränderungen bleiben vorbehalten. Zum Angebot gehörende Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, nur annähernd maßgebend.

2.2. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen unseres Repräsentanten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Unsere Repräsentanten und Verkäufer sind nicht bevollmächtigt, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren oder von der jeweils gültigen Preisliste abzuweichen.

2.3 Soweit nichts anderes vereinbart wird, behält unser Angebot seine Gültigkeit für sechs Wochen.

 

3. Lieferbedingungen

3.1 Wir halten uns an die schriftlich bestätigte Lieferfrist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand als abholbereit gemeldet wird. Wird die Versendung der Ware vereinbart, ist die Lieferzeit eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit einer seiner Obliegenheiten im Verzug ist.

3.2 Kann die Lieferfrist aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, tritt an deren Stelle eine angemessene Lieferfrist.

3.3 Wir sind im zumutbaren Rahmen zu Teillieferungen berechtigt.

3.4 Verzug und Ausbleiben der Lieferung haben wir erst zu vertreten, wenn uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Sind wir danach zur Schadenersatzleistung verpflichtet, so haften wir nur für den beim Vertragsabschluß typisch voraussehbaren Schaden. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung bzw.Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.

3.5 Wir haften nicht, wenn die Lieferung durch das Verschulden des Vorlieferanten verzögert oder unmöglich gemacht wird.

 

4. Versand, Gefahrübernahme

4.1 Holt der Kunde die Ware nicht selbst ab, so erfolgt die Versendung der Ware nach unserer Wahl, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird.

4.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma auf den Kunden über. Der Kunde hat die Ware zu versichern.

 

5. Verpackung

5.1 Die Verpackung ist im Kaufpreis nicht enthalten.

 

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

6.1 Unsere Preise verstehen sich immer als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2 Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Datum der Rechnung zu erfolgen

6.3 Wechsel und Scheck werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und unter Vorbehalt des Zahlungseingangs gutgeschrieben. Bei Wechseln sind Einzugs- und Diskontspesen vom Kunden zu tragen.
Die Hergabe fremder oder eigener Akzepte begründet keinen Anspruch auf Gewährung eines Kasso-Skontos.

6.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung, Zinsen vom Rechnungsbetrag in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu berechnen. Dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen entfallen mit Zahlungsverzug.

6.5 Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag frei verfügen können.

6.6 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.7 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.8 Bei Zahlungsverzug sowie Bekanntwerden von sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, gelten seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus dieser Geschäftsbeziehung als sofort fällig.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor und zwar solange, bis unsere sämtlichen Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung beglichen sind. Das gilt ebenso, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unseres Hauses in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2 Verletzt der Kunde wichtige Vertragsverpflichtungen, gerät er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach einer Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, wenn wir dieses ausdrücklich bestätigen.

7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware berechtigt. Er tritt alle sich aus der Weiterveräußerung der Ware ergebenden Ansprüche, auch Ersatzansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Ware sowie solchen aus Versicherungsverträgen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Veräußert der Kunde unsere Ware zusammen mit anderen Produkten, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

Der Kunde ist im Rahmen eines normalen und ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zum Einzug der uns abgetretenen und von uns akzeptierten Verkaufsforderung bzw. Ersatzforderung berechtigt. Diese Einziehungsberechtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder unsere Rechte, insbesondere durch Pfändung anderer Gläubiger, gefährdet werden. Der Kunde ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen.

7.4 Wir werden die uns zustehenden Sicherungen freigeben, wenn ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahlsgefahr, Beschädigung Dritter auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherung sowie Dritte, soweit sie sich auf die von uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen. Sie ist auf unser Verlangen der Versicherung bzw. dem schadenersatzpflichtigen Dritten anzuzeigen.

 

8. Mängelrügen

8.1 Der Kunde hat die Ware nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder erkennbarer unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen uns unverzüglich innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

8.2 Mängel die auch bei ordnungsgemäßer Prüfung der Ware beim Eintreffen nicht erkannt werden konnten, sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach ihrem Bekanntwerden uns schriftlich mitzuteilen.

8.3 Werden innerhalb der in Ziffer 8.1 und 8.2 gesetzten Fristen keine Mängel gerügt, gilt die Lieferung als genehmigt.

8.4 Änderungen der Konstruktion oder der Ausführung, die weder die vorgesehene Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, behalten wir uns vor. Diese berechtigen nicht zur Mängelrüge.

 

9. Gewährleistung

9.1 Bei einer fristgerechten Mängelrüge und einer berechtigten Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl die Nachbesserung fehlerhafter Ware oder eine Ersatzlieferung.

9.2 Eine berechtigte Beanstandung liegt vor, wenn das gelieferte Gerät nicht die vorgesehene Funktionstüchtigkeit erfüllt. Eine Gewährleistung wird nur für die in der Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung vorgesehene Verwendung gegeben. Soweit der Kunde oder eine Dritter unsachgemäße Änderungen, Instandsetzungsarbeiten oder eine nicht vorgesehene Verwendung vornehmen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

9.3 Zur Nachbesserung hat uns der Kunde die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere das beanstandete Gerät zur Verfügung zu stellen.

9.4 Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist zur Behebung eines berechtigten Mangels oder zur Ersatzlieferung verstreichen lassen, oder wenn sich die Nachbesserung bzw.Ersatzlieferung als unmöglich erweist, kann der Kunde nach seiner Wahl den Vertrag rückgängig machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

9.5 Die Gewährleistung für Nachbesserungen beträgt drei Monate, für Ersatzlieferungen sechs Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

9.6 Fehlt der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Schadenersatz wegen Nichterfüllung leisten wir nur, wenn die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden gerade vor dem eingetretenen Schaden zu schützen.

 

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung

10.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den hier vorliegenden Bedingungen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus Verschulden beim Vetragsabschluß, insbesondere durch nicht statthafte Zusagen des Repräsentanten, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Haften wir dennoch, so beschränkt sich unsere Haftung auf den beim Vertragsabschluß typisch vorhersehbaren Schaden.

10.2 Die vertraglichen Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware soweit der Schaden für den Kunden alsbald erkennbar war.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

11.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist Menden.

11.2 Für alle aus dieser Geschäftsbeziehung entstehenden Rechtsstreitigkeiten, insbesondere auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks wird Menden vereinbart.

11.3 Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

11.4 Soweit Einzelbestimmungen dieser Bedingungen oder eines von uns abgeschlossenen Vertrages rechtswirksam sein sollten, werden davon die übrigen Bestimmungen der Bedingungen und des Vertrages in ihrer Rechtswirksamkeit nicht berührt.

 

HDS Handel & Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Am Papenbusch 5
58708 Menden
Tel: 02373 / 1341
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